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Der
Präsident des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V., Rudi
Sailer, schaltete in Berlin den neuen Service des "D
115-Gebärdentelefons" frei. Mit dabei waren auch Bundessozialministerin
Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Beide
Ministerien waren an der Einrichtung des Gebärdentelefons
beteiligt. Bislang konnten gehörlose und hörbehinderte
Menschen das Service-Angebot der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer
nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen nutzen. Die Ministerin: "Das
115-Gebärdentelefon ist ein ganz praktischer, beispielgebender Beitrag
dazu, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazu gehören und
das Beste aus ihren Möglichkeiten machen können". Man baue
dabei auf die eigenen Erfahrungen im Ministerium. Bereits seit 2007
biete das Bundesarbeitsministerium ein Bürgertelefon per
Videofonie für Gehörlose an. "Jetzt weiten wir dieses gut genutzte Angebot
aus", ergänzte von der Leyen. Dazu erklärte der
Bundesinnenminister: "Mit dem Start des 115-Gebärdentelefons wird der
hervorragende Service einer einheitlichen Behördenrufnummer auch für
Hörbehinderte möglich". Dies sei ein wichtiger Beitrag der öffentlichen
Verwaltung zur Verwirklichung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche für
alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Wie
funktioniert das 115-Gebärdentelefon?
Die
Nutzer benötigen dazu lediglich einen internetfähigen Computer mit Kamera
oder einem IP-Video-Telefon. Das Gerät muss über Breitband mit dem
Internet verbunden sein und mit der benötigten Software, einem
SIP-Videoclient für Videotelefonie umgehen können. Die SIP-Video-Software
kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden. Über die
sogenannte SIP-Adresse (Session Initiation Protocol) d115@gebaerdentelefon.d115.de
erfolgt der Zugang zum Gebärdenservice der Firma Telemark Rostock,
einem Dienstleister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die
Kosten für die Nutzung eines Breitband-Internetanschlusses (DSL-Anschluss)
hängen vom Tarif des jeweiligen Internetanbieters
ab.
Stärkung der
Teilhabe hörgeschädigter und gehörloser
Menschen
Ziel
der Bundesregierung ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen weiter zu verbessern. Die Einrichtung eines
Gebärdentelefons ist ein wichtiger Beitrag der öffentlichen Verwaltung zur
Erreichung dieses Ziels. Die Erweiterung des Service-Angebotes der
Behördenrufnummer 115 um ein per Video-Telefonie erreichbares
Gebärdentelefon ermöglicht der größer werdenden gesellschaftlichen Gruppe
der Hörgeschädigten und Gehörlosen einen uneingeschränkten Zugang zum
Leistungsspektrum von D115. Der Präsident des Deutschen
Gehörlosen-Bundes e.V., Rudolf Sailer, begrüßte diesen neuen Service. Er
sei eine deutliche Verbesserung für gehörlose und gehörbehinderte
Menschen. Das 115-Gebärdentelefon leiste einen wichtigen Baustein in
diesem langen Weg der Integration. Projekt
"Einheitliche Behördenrufnummer 115"
Die einheitliche
Behördenrufnummer 115 startete am 24. März 2009 in einem zweijährigen
Pilotbetrieb. In den teilnehmenden Modellregionen ist diese Rufnummer
inzwischen für etwa 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger verfügbar.
Langfristig soll dieser Service im gesamten Bundesgebiet angeboten
werden.
Ziel des Projekts ist es,
Informationen und Leistungen der öffentlichen Verwaltung allen Bürgerinnen
und Bürgern sowie Unternehmen zugänglich zu machen. Über die zentrale und
bundeseinheitliche Rufnummer 115 erhalten Interessierte verlässliche
Auskünfte und Hilfestellungen der öffentlichen Verwaltung. Dieser Service
soll unabhängig von lokalen und verwaltungsinternen Zuständigkeiten
angeboten werden.
Derzeit ist die
115-Nummer in folgenden Modellregionen erreichbar: In Hamburg, Berlin
sowie vielen Städten in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und
Baden-Württemberg. Langfristig soll die Rufnummer 115 möglichst in ganz
Deutschland zur Verfügung stehen. Schon 2011 sollen möglichst alle
Bundesbehörden am D115-Verbund teilnehmen. Ein Anruf aus dem Festnetz
kostet überwiegend 7 Cent, maximal 12 Cent pro Minute. Gebühren aus dem
Mobilfunknetz können abweichen.
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